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03/ 2006

Der Taxifahrgast hat ein Recht auf:
  • Ein komfortables und sauberes Fahrzeug.

  • Einsicht in die Landesbetriebsordnung, den Stadtplan, das
    Straßenverzeichnis und den gültigen Taxitarif.

  • Eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Lenker(in).

  • Freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.

  • Gute Luft.

  • Dem Taxilenker ist es untersagt vor und während der Fahrt im Fahrzeug zu rauchen.

  • Der Taxilenker hat auf Anweisung des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen oder zu öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist).

  • Beförderung unabhängig ob die Strecke lang oder kurz ist, außer: Personen die stark betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben, Personen die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen. Personen die im Fahrzeug rauchen (in Ausnahmefälle durch Absprache).

  • Den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.

  • Alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.

  • Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen, sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung).

  • Herausgabe des Wechselgeldes auf einen EUR 50,- Schein.

  • Eine ordnungsgemäße Rechnung, welche insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, den Stempel des Gewerbetreibenden oder Firmenlogo und die Unterschrift des Taxilenkers enthält.

  • Freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger.

  • Auf Entfernung des Taxischildes bei Überlandfahrten sowie bei Beförderungen aus besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmung, Begräbnis und dgl.).


 
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