Einsicht in die
Landesbetriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichnis und den gültigen
Taxitarif.
Eine(n) gepflegte(n), besonnene(n),
rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Lenker(in).
Freie
Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.
Gute
Luft.
Dem Taxilenker ist es untersagt
vor und während der Fahrt im Fahrzeug zu rauchen.
Der
Taxilenker hat auf Anweisung des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu
schließen oder zu öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist).
Beförderung unabhängig ob die Strecke
lang oder kurz ist, außer: Personen die stark betrunken sind oder eine ansteckende
Krankheit haben. Personen die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei
sich haben, Personen die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder
das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen. Personen die im Fahrzeug rauchen (in
Ausnahmefälle durch Absprache).
Den
kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.
Alleinige
Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.
Hilfe
beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen, sollte dies notwendig
sein (Alter, körperliche Behinderung).
Herausgabe
des Wechselgeldes auf einen EUR 50,- Schein.
Eine
ordnungsgemäße Rechnung, welche insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises,
des Datums, den Stempel des Gewerbetreibenden oder Firmenlogo und die Unterschrift
des Taxilenkers enthält.
Freie Sicht
auf den Fahrpreisanzeiger.
Auf Entfernung
des Taxischildes bei Überlandfahrten sowie bei Beförderungen aus besonderen Anlässen
(Hochzeit, Firmung, Begräbnis und dgl.).